Reiseservice.de

Informationen zur Reiserücktrittsversicherung




Im Versicherungsbereich gibt es unter anderem auch verschiedene Versicherungen, die speziell für eine Reise gedacht sind und mit denen man unterschiedliche, mögliche Schäden absichern kann.

Zu den verschiedenen Arten der Reiseversicherung zählen zum Beispiel die Auslandskrankenversicherung, die Reisegepäckversicherung oder auch die Reiserücktrittsversicherung. Die auch als Reiserücktrittskostenversicherung bezeichnete Versicherung dient dem Zweck, die bei Nicht-Antritt einer Reise entstehenden Kosten zu übernehmen, sodass der Versicherte den Schaden nicht selber zu tragen hat. Dabei handelt es sich in erster Linie um Kosten, die im Zusammenhang mit der Stornierung der Reise anfallen, also die so genannten Stornogebühren.

Muss man die gebuchte Reise beispielsweise sehr kurzfristig vor dem Reisebeginn absagen, können diese Stornogebühren mitunter sogar 100 Prozent betragen, sodass sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung auf jeden Fall lohnt. Achten sollte man vor Abschluss der Versicherung darauf, ob diese sowohl eine Absicherung bei Reiserücktritt als auch bei Reiseabbruch beinhaltet, was nicht automatisch der Fall ist. Die Bedingungen für den Rücktritt vor der Reise und dem Abbruch nach Antritt der Reise sind im Grunde identisch. In beiden Fällen übernimmt die Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseabbruchversicherung die Kosten nur dann, wenn bestimmte Gründe vorliegen, welche einen Rücktritt von der Reise oder einen Abbruch der bereits angetretenen Reise rechtfertigen.

In erster Linie handelt es sich bei den möglichen Gründen um eine Erkrankung des Reisenden. Mit Erkrankung ist jedoch nicht nur ein einfacher Schnupfen gemeint, sondern es muss anhand einer ärztlichen Bescheinigung belegt werden, dass man die Reise nicht antreten kann, weil plötzlich und unerwartet ein Rücktrittsgrund eingetreten ist und somit die Stornierung der Reise nicht vermeidbar ist. Dieser Grund gilt auch für den möglichen Abbruch der Reise. Neben der eigenen Erkrankung wird in der Regel als Grund von der Reiseversicherung ebenfalls akzeptiert, wenn ein naher Angehöriger (Kind, Eltern) schwerer erkrankt ist oder gar kurz vor dem Reiseantritt oder nach Beginn der Reise verstorben ist.

Auch wenn man kurz vor Antritt der Reise unverschuldet arbeitslos werden sollte, ist dieses über die Reiserücktrittsversicherung versichert. Die Versicherung wird in der Regel für die Dauer der Reise in Tagen abgeschlossen, wobei man hier mit einem Beitrag von rund einem Euro pro Reisetag und pro Person rechnen kann.
 

Sponsored Links

Billigflieger - Busreisen - Campingplätze - Cluburlaub - Ferienhäuser - Flüge Europa - Flüge weltweit - Golfurlaub - Golfclub - Gruppenreisen - Kreuzfahrt Reisen - Last Minute
Pauschalreisen Europa - Rundreisen - Seniorenreisen - Single Reisen - Sprachreisen - Städtereisen - Studienreisen - Wanderurlaub - Wellness - Ayurveda - Japan erleben
Reiserücktrittsversicherung

Kontakt | Impressum | Allgemeine Geschäftsbedingungen | Inhalt | Reiseservice.de Blog
(c) Triplemind.com