Informationen zur Reiserücktrittsversicherung |
Im Versicherungsbereich
gibt es unter anderem auch verschiedene Versicherungen, die speziell für
eine Reise gedacht sind und mit denen man unterschiedliche, mögliche Schäden
absichern kann.
Zu den verschiedenen Arten der
Reiseversicherung zählen zum Beispiel die Auslandskrankenversicherung, die
Reisegepäckversicherung oder auch die Reiserücktrittsversicherung. Die auch als
Reiserücktrittskostenversicherung bezeichnete Versicherung dient dem Zweck, die
bei Nicht-Antritt einer Reise entstehenden Kosten zu übernehmen, sodass der
Versicherte den Schaden nicht selber zu tragen hat. Dabei handelt es sich in
erster Linie um Kosten, die im Zusammenhang mit der Stornierung der Reise
anfallen, also die so genannten Stornogebühren.
Muss man die gebuchte
Reise beispielsweise sehr kurzfristig vor dem Reisebeginn absagen, können diese
Stornogebühren mitunter sogar 100 Prozent betragen, sodass sich der Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung auf jeden Fall lohnt. Achten sollte man vor
Abschluss der Versicherung darauf, ob diese sowohl eine Absicherung bei
Reiserücktritt als auch bei Reiseabbruch beinhaltet, was nicht automatisch der
Fall ist. Die Bedingungen für den Rücktritt vor der Reise und dem Abbruch nach
Antritt der Reise sind im Grunde identisch. In beiden Fällen übernimmt die
Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseabbruchversicherung die Kosten nur dann,
wenn bestimmte Gründe vorliegen, welche einen Rücktritt von der Reise oder einen
Abbruch der bereits angetretenen Reise rechtfertigen.
In erster Linie handelt es sich bei den möglichen Gründen um eine
Erkrankung des Reisenden. Mit Erkrankung ist jedoch nicht nur ein einfacher
Schnupfen gemeint, sondern es muss anhand einer ärztlichen Bescheinigung belegt
werden, dass man die Reise nicht antreten kann, weil plötzlich und unerwartet
ein Rücktrittsgrund eingetreten ist und somit die Stornierung der Reise nicht
vermeidbar ist. Dieser Grund gilt auch für den möglichen Abbruch der Reise.
Neben der eigenen Erkrankung wird in der Regel als Grund von der
Reiseversicherung ebenfalls akzeptiert, wenn ein naher Angehöriger (Kind,
Eltern) schwerer erkrankt ist oder gar kurz vor dem Reiseantritt oder nach
Beginn der Reise verstorben ist.
Auch wenn man kurz vor Antritt der
Reise unverschuldet arbeitslos werden sollte, ist dieses über die
Reiserücktrittsversicherung versichert. Die Versicherung wird in der Regel für
die Dauer der Reise in Tagen abgeschlossen, wobei man hier mit einem Beitrag von
rund einem Euro pro Reisetag und pro Person rechnen kann. |
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